Zitat:
Hallo,
der Nachfolger
http://www.Events-Online24.de wurde gestartet.
Man soll ja nicht gleich Schlechtes von jemandem denken, erst recht nicht, wenn er mit Gunther Wolf bei I.O. Leisure zusammen gearbeitet hat.
Aber die Erfahrung mit diesen Leuten hat mich gelehrt, dass ein gewisses Misstrauen durchaus angebracht ist und Vorsicht erst recht.
Also habe ich mir diese Seite einmal angeschaut:Das erste, was mir aufgefallen ist, dass sie vom
Konzept sehr stark der Seite unserer Luftsportfreunde ähnelt..
Zweitens ist der
Zeitpunkt suspekt, weil ich ja irgendwie geahnt habe, dass die Truppe sich das
Weihnachtsgeschäft nicht entgehen lassen wird...
Drittens handelt es sich bei dem neu gegründeten Unternehmen (oh Wunder)
wieder um eine GmbH. Das macht Mut zur Zusammenarbeit ...
Viertens ist der
Auszug aus den AGB's von Events-Online24 sehr ansprechend für Kunden und z.B. Ballonfahrer:
Zitat:
(2) Die Erlebnisse sind ausschließlich durch Dritte (nachfolgend „Veranstalter“) verantwortlich durchgeführte Aktivitäten (Beförderungsleistungen, Freizeitaktivitäten, Ausbildungen, Schulungen, Kurse etc.). Events online 24 GmbH UG stellt Ihnen als Vermittlerin Hintergrundinformationen zu den Erlebnissen, Vermittlungsmodalitäten und Teilnahmebedingungen zur Verfügung. Zwischen dem Kunden und Events online 24 GmbH UG kommt insoweit ausschließlich ein Vermittlungsvertrag zu Stande (siehe § 8), in dessen Rahmen Events online 24 GmbH UG sich verpflichtet, die gewünschte Vermittlung sorgfältig und ordnungsgemäß vorzunehmen. Insbesondere bei der Auswahl der Veranstalter und Erlebnisse lässt Events online 24 GmbH UG größte Sorgfalt walten.
Ein Vertrag über die Durchführung des konkreten Erlebnisses kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem von ihm ausgewählten Veranstalter zu Stande, Events online 24 GmbH UG agiert insoweit lediglich als Vermittlerin. Events online 24 GmbH UG weist darauf hin, dass für die Durchführung des Erlebnisses die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vom Kunden gewählten Veranstalters gelten
Im Klartext: Die Kunden senden Events-Online24 ihr gutes Geld, bekommen dafür eine Telefonnummer eines Veranstalters. Der Veranstalter ist Vertragspartner und schuldet die Leistung, obwohl Events-Online24 das Geld für diese Leistung kassiert hat.
Jetzt müssen die Veranstalter nur noch in ihre AGB's reinschreiben, dass sie nur zur Leistung verpflichtet sind, wenn sie von Events-Online24 ihr Geld bekommen haben, dann ist die Sache rund (d.h. der Kunde hat das volle Risiko !)
Also: Wer noch Weihnachtsgeschenke sucht... nur zu !
Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann Elke Sterzel und die Erlebnisgeschenke voll des Lobes über diese Firma sein wird. Auch kann es nicht lange dauern, bis bei Golocal in den höchsten Tönen über die wunderbaren Events berichtet wir und auch getwittert wird bestimmt fleißig...
Frohes Fest !