Zitat:
Einige Nicht-Passagiere haben angeblich eine Anzeige wegen Betrugs gestellt.
Das ist ja der ganze Trick des schlauen Wolfes:
Zitat:
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich ... einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen ... einen Irrtum erregt ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich bin zwar auch kein Jurist, aber ich habe gelernt, Gesetze zu lesen. Um das Ganze mal etwas zu erläutern... Der vorstehende Paragraph enthält sogenannte Tatbestandsmerkmale, die alle erfüllt sein müssen, damit der Tatbestand des Betrugs verwirklicht wurde.
1. Es muss das Vermögen eines anderen beschädigt werden:
- das ist hier der Fall, weil man als Kunde zwar das Ticket bezahlt aber dafür keine Leistung erhält
2. Der Wolf muss einen rechtswidrigen Vermögensvorteil bekommen:
- na klar, er zockt unsere Kohle ab und kauft sich dicke Autos davon, bringt aber die versprochene Gegenleistung nicht.
3. Wolf muss falsche Tatsachen vorspiegeln und dadurch beim Kunden einen Irrtum erregen:
OK, er tut so, als würde er uns ernsthaft eine Ballonfahrt vermitteln wollen. Zumindest auf seiner Webseite und beim Ticketverkauf. Der Kunde irrt im Zeitpunkt des Ticketkaufs darin, dass er glaubt, er muss nur die Buchungshotline anrufen und dann bekommt er die Fahrt.
Aber ob die Tatsachen so falsch sind, wenn es doch einige Hartnäckige schaffen, eine Ballonfahrt zu erstreiten, ist durch aus zu diskutieren...
4. Und nun kommt das Problem:
Die ganze Sache muss von Wolf vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Wollen der Tat passieren UND er muss sich ABSICHTLICH daran bereichern wollen.
Jeder, der dieses Ticketverfahren mitgemacht hat, gewinnt unweigerlich den Eindruck, dass das ganze Geschäft so aufgezogen ist, dass der Kunde möglichst NICHT mit dem Ballon fährt. AAAABER Wolf macht es so geschickt, dass er die Fahrten dadurch erschwert, dass er sozusagen möglichst miserablen (fast keinen) Service leistet. Der Kunde muss viel Zeit und Nerven investieren und kommt mit Glück sogar zu seinem Recht.
Wolf verhindert somit die Ballonfahrten nicht sondern er BEHINDERT seine Kunden nur wo er kann.
Das bedeutet, der Kunde irrt sich höchstens in dem Tatsache, dass er einen guten Vermittlungsservice erwartet. Dieser ist aber nicht versprochen und somit auch nicht vorgespiegelt worden. Und das Wolf das Ganze ABSICHTLICH macht kann man kaum beweisen. Jeder, der bei der Hotline durchgekommen ist, kann von freundlichen Damen berichten, die sich für die "technischen Probleme, die seit Monaten nicht zu beseitigen sind" tausendfach entschuldigen.
Vorsatz und Bereicherungsabsicht kann man nur nachweisen, wenn einer der Beschäftigten auspacken würde. Aber der oder die würde sich der Mittäterschaft schuldig machen und wäre somit schön blöd, weil dann selber strafbar ...
Somit wird ein Betrug vor Gericht schwer oder gar nicht nachzuweisen sein. Eine Verurteilung ist kaum zu erwarten. Und wenn es einer wegen 149 € tatsächlich schaffen würde, dann fiele die Strafe sehr gering aus, bzw. das Ganze würde vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.