hallo forumsgemeinde,
ich habe als fastgeschädigte (habe nach langem hin und her mit i.o.leisure meine ballonfahrt machen können, wenn auch an einem anderen ort

) aufmerksam dieses forum verfolgt.
ich persönlich finde es eine gute idee sich hier auszutauschen. meinerseits reichten mir bisher die informationen. jetzt muss ich aber doch noch einen ratschlag (kritik)

an euch loswerden. ich denke, dass das niveau mancher autoren hier mittlerweile ziemlich den keller runtergeht.
ich empfinde, nicht nur weil ich eine frau bin, beleidigungen über brustgrößen als ziemlich daneben. diese haben auch nichts mit dem ernsten hintergrund, mit dem was uns allen mehr oder weniger passiert ist, zu tun.
ich habe in letzter zeit auch einige probleme damit, wahrheit und lüge auseinander zu halten. das dieser g.wolf ein betrüger ist scheint nicht nur eine vermutung zu sein, wenn die staatsanwaltschaft ermittelt. ich fände es jedoch einfach nur von der wichtigkeit und richtigkeit der informationen wichtig themen hier rein zu schreiben, mit denen man auch tatsächlich was anfangen kann.
ein beispiel: genevter schreibt
Und vor allen Dingen:
Diese für die Kunden extrem nachteiligen AGB's !!!
Ich zitiere sie hier nochmal auszugsweise:
Zitat:
(2) Die Erlebnisse sind ausschließlich durch DRITTE (nachfolgend „Veranstalter“) verantwortlich durchgeführte Aktivitäten ... Events online 24 GmbH UG stellt Ihnen als Vermittlerin Hintergrundinformationen zu den Erlebnissen .. zur Verfügung. Zwischen dem Kunden und Events online 24 GmbH UG kommt ... ausschließlich ein Vermittlungsvertrag zu Stande (siehe § 8), in dessen Rahmen Events online 24 GmbH UG sich verpflichtet, die gewünschte Vermittlung ... vorzunehmen...
Ein Vertrag über die Durchführung des konkreten Erlebnisses kommt AUSSCHLIEßLICH zwischen dem Kunden und dem von ihm ausgewählten VERANSTALTER zu Stande, Events online 24 GmbH UG agiert insoweit LEDIGLICH als Vermittlerin.
Events online 24 GmbH UG weist darauf hin, dass für die Durchführung des Erlebnisses die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vom Kunden gewählten VERANSTALTERS gelten
Wer eine GmbH betreibt und sowas in seine AGB's reinschreibt, der ist schon automatisch verdächtig und muss sich nicht wundern, wenn er nicht als vertrauenswürdiger Geschäftspartner angesehen wird.
...
Wenn Ihr nun geläutert seid, stellt es unter Beweis ! Z.B. durch faire AGB's...

Nun , das verwirrt mich etwas. Ich habe mir die agbs von schweizer und mydays angeschaut und dort steht das gleiche.
schweizer - § 2 Leistungsbeschreibung
Der Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die Erfüllung der gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht der JSG dar. Die JSG ist lediglich Vermittlerin der auf dieser Website aufgezeigten Angebote.
mydays - § 2 Leistungsbeschreibung/ Gutscheinkauf
4. MYDAYS vermittelt Ihnen auch die Möglichkeit einer direkten und verbindlichen Terminbuchung bei verschiedenen Veranstaltern (= Ticket). Hierbei kommt unter Akzeptanz der jeweiligen Veranstalter AGB ein Vertrag bezüglich der Durchführung des Erlebnisses unmittelbar mit den ausgewählten Veranstaltern zustande.

sind das jetzt auch zweifelhafte unternehmen? mit sicherheit nicht. ich möchte hier für niemanden partei ergreifen, aber es wäre für mich einfach hilfreich, wenn konkrete informationen dargelegt werden. ich habe keine lust jedesmal zu überprüfen, ob es einfach nur an den haaren herbeigezogen ist oder ob es ein konkretes argument ist.
versteht dies bitte als ratschlag. je mehr leser aus diesem forum eher als eine sinnlose anschuldigungssammlung verstehen, als das was es wirklich ist, nämlich ein informationsportal, umso mehr leser werden sich abwenden und das thema nicht mehr ernst genug nehmen.
genau das sollte in meinen augen vermieden werden.
also hebt das niveau, konkretisiert die informationen und unterlasst die beleidigungen. ich denke, dass dies auch im sinne des administrators ist.
ich wünsche allen ein frohes fest und bleibe euch weiter als rege mitleserin erhalten.